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Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49  (0)  7621  5083

 

Zweigstelle Bodensee

CH  Tel +41 (0)  71  6887803

KN Tel +49 (0) 7531 697855

 

 

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MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 19 Uhr

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Kurzaufenthalter, Dienstleister, Dienstleistungsabkommen, L-Bewilligung:

Setzt einen befristeten Aufenthalt in der Schweiz als Arbeitnehmer oder Selbstständige voraus, eine Bewilligung wird für einen befristeten Zeitraum erstellt Mit dieser Bewilligung kann in der Schweiz gewohnt und gearbeitet werden.

Grundsätzlich ist der Kurzaufenthalter in der Schweiz steuerpflichtig. Die Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist eine L-Bewilligung oder 90 Tage Dienstleistungsbewilligung.

 

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Was ändert sich beim Kurzaufenthalter?

 

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Rentenversicherung in der Schweiz AHV / IV.

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Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung (Pensionskasse) BVG.

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Unfallversicherungspflicht in der Schweiz für Beruf und Freizeit NBU.

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Arbeitslosenversicherungsbeiträge in der Schweiz ALV.

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Steuern Quellensteuer.

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Krankenversicherungspflicht in der Schweiz KVG.

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht automatisch geregelt.

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Girokonto bei einer Schweizer Bank.

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befristeter Umzug in die Schweiz.

Was kann beim Aufenthalter weiterhin in Deutschland bestehen bleiben?

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Altersvorsorge in Deutschland (freiwillig).

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Private Unfallversicherung in Deutschland.

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Immobilien in Deutschland.

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Girokonto bei einer deutschen Bank.

 

 

 

 

                                                 

wir handeln im Auftrag von :

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562